Unsere Pflegekatzen sind alle auf privaten Pflegestellen bis zu ihrer Vermittlung untergebracht.
Mit der Pflegestelle vereinbaren Sie bitte einen Termin an dem Sie sich die Katze anschauen können.
Sollten Sie sich für eines der Tiere entscheiden, machen wir gemeinsam einen Termin aus an dem die Pflegestelle Ihnen die Katze Nachhause bringt.
Unsere Pflegekätzchen können ab der 12. Woche in das neue Zuhause umziehen.
Sie sind zweifach entwurmt, entfloht, stubenrein.
Schutzgebühr + Kastrationspfand:
Kätzchen, 12 Wochen alt - Schutzgebühr € 85,--
zzgl. Kastrationspfand € 25,--
Das Pfand erhalten Sie vom Verein zurück, sobald Sie die Rechnung der Kastration einreichen.
Katze kastriert, tätowiert - Schutzgebühr beträgt € 150,--
Kater kastriert, tätowiert - Schutzgebühr beträgt € 120,--
Abgabevertrag:
Wir machen generell einen Abgabevertrag.
Freigängerkatzen:
Bei Katzen mit Freigang (nach der Kastration) ist es uns wichtig, dass keine Hauptverkehrsstraße in unmittelbarer Nähe ist.
Wohnungskatzen:
Wir geben keine Katzen als einzelne Wohnungskatzen ab. Zum Wohl des Tieres ist es wichtig das mindestens noch eine Katze vorhanden ist.
Der Tierschutzverein Bühl wurde 1988 als gemeinnütziger Verein gegründet und übernimmt seit diesem Zeitpunkt ehrenamtlich Aufgaben im Bereich des Tierschutzes. Hauptsächlich kümmern wir uns um die Versorgung von wild lebenden Katzenkolonien (Kastration der erwachsenen Tiere und pflegen und zähmen der Jungtiere). In unserer Internet-Präsenz können Sie sich ein ausführliches Bild über unsere Pflegetiere machen, die wir Ihnen gerne nach einem Vorgespräch vermitteln.